Kapitalanlagenrecht
 

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Fehlerhafte Anlageberatung

Fehlerhafte Vermögensverwaltung

Vermögensberatung

Vertretung Ihrer Vermögensinteressen

 

 

Vermögensberatung

 
Bereits im Vorfeld einer Anlageentscheidung ist eine persönliche, qualifizierte, unabhängige, ganzheitliche Vermögensberatung empfehlenswert.

Dabei sind die erwähnten Eigenschaften der Vermögensberatung für mich nicht nur leere, wohlklingende Worthülsen.

Vielmehr nehme ich für meine Beratungsleistungen und deren Empfehlungen keinerlei Provisionen von dritter Seite an, sondern erbringe die Vermögensberatung auf Honorarbasis, also unter ausschließlicher Verpflichtung Ihnen gegenüber.

Sie profitieren dabei zudem von den mir als Rechtsanwalt auferlegten Berufspflichten, wobei im Bereich der Vermögensberatung insbesondere die Verschwiegenheitsverpflichtung von herausragender Bedeutung ist.
Dadurch können Sie sicher sein, dass Ihre Vermögensverhältnisse keinesfalls ohne Ihre Zustimmung Dritten bekannt werden.

Unter ganzheitlicher Vermögensberatung verstehe ich die - für mich selbstverständliche - Berücksichtigung Ihrer steuerlichen Verhältnisse bei der Erteilung meiner Beratungsempfehlungen.
So können Sie sich beispielsweise im Rahmen einer Vermögensberatung auch über die Änderungen durch die seit 2009 geltenden Abgeltungsteuer (die Kapitalerträge und Veräußerungsgewinne betrifft) Klarheit verschaffen und deren Auswirkungen im Rahmen Ihres bestehenden Anlageportfolios identifizieren und zukünftig berücksichtigen.

Durch eine Beratung können Sie sicherstellen, dass die Ausrichtung Ihres Portfolios auch die steuerlichen Regelungen optimal berücksichtigt und nötigenfalls angepasst werden kann.

 
     

 

   © RA Michael Hüttenberger •  web@ra-huettenberger.de